Der Verein Gen Au-Rheinau setzt sich seit vielen Jahren für die Erhaltung und Förderung einer dezentralen bäuerlichen Saatgutarbeit ein.
Von Anfang an ist klar, dass der Einsatz der Gentechnik sowie die zunehmende Privatisierung des Saatgutes – z. B. mit Hilfe von Patenten – Entwicklungen sind, die diese Form einer wirklich unabhängigen Saatgutarbeit zunehmend bedrohen. Das seit 2005 geltende Anbaumoratorium für gentechnisch veränderte Pflanzen hat der Schweizer Landwirtschaft zwar etwas Luft verschafft; aktuelle Entwicklungen in den Nachbarländern könnten jedoch schnell zu einer grundlegenden Änderung der Situation führen. Als besonders brisant müssen in diesem Zusammenhang die neuen gentechnischen Verfahren, die laufenden Freihandelsgespräche (zwischen der EU und Kanada bzw. USA) sowie die zunehmende Zahl der Patente (gerade auch auf konventionell gezüchtete Pflanzen) angesehen werden.
Die drei Dossiers, die in Zukunft durch weitere Themen ergänzt werden, sollen hierzu einen Überblick geben. Das Engagement von Gen Au Rheinau erscheint vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen wichtiger und dringlicher denn je.
Alte Gentechnik, neue Gentechnik?
Cisgenetik, Zinkfinger-Nuklease-Technik, Reverse Breeding, Oligonukleotid-gerichtete Mutagenese usw. Das Feld der neuen gentechnischen Verfahren ist gross und unübersichtlich, und laufend kommen neue Methoden oder neue Varianten einer Methode hinzu. Inzwischen beschäftigen sich einige NGOS mit dem Thema, darunter die Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit (IG Saatgut). Im Positionspapier der IG Saatgut wird ausführlich erläutert, was – trotz aller Unterschiede zwischen den Techniken – deren gemeinsames Kennzeichen ist: Es findet ein direkter Eingriff ins Genom statt. Daher sind aus Sicht der IG Saatgut alle Techniken als gentechnische oder gentechnik-ähnliche Verfahren einzuordnen und zu regulieren.
Weitere Informationen finden Sie hier.
UNO-Deklaration für den Schutz der Rechte von Bäuerinnen und Bauern
Der UNO-Generalversammlung verabschiedete am 17. Dezember 2018 eine Deklaration, welche die Rechte von Bauernfamilien und anderer Menschen, die auf dem Land arbeiten, schützt. Dazu gehören auch Fischergemeinden und Nomadenvölker. Die Uno-Deklaration erkennt dabei explizit das Recht auf Land und Saatgut an. Diese Rechte sind für die Bauernfamilien weltweit von zentraler Bedeutung. Das Saatgut der Bauernfamilien muss zunehmend patentiertem und zum Teil genmanipuliertem Saatgut weichen. Dieses ist nicht nur teurer, es schadet auch der Artenvielfalt und den Böden, da die Saatgutmultis ihre Produktionssysteme (Pestizide und Dünger) mit dem Saatgut mitverkaufen. Die mächtige Lobby der Saatguthersteller macht seit Jahren Druck auf Regierungen. >> lesen
TTIP & CETA bedrohen Umwelt- und Verbraucherschutz in Europa
TTIP: Hinter diesen vier Buchstaben verbirgt sich das „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ – ein Handels- und Investitionsabkommen, das die Europäische Union (EU) und die USA seit 2013 verhandeln. CETA steht für „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ und ist das geplante Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und Kanada. Seit 2014 ist der Vertragstext fertig, das Abkommen ist jedoch noch nicht ratifiziert. CETA gilt als Blaupause für TTIP.
Beide Abkommen werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Ziel ist in beiden Fällen, angebliche Hindernisse, die für Investitionen sowie den Handel zwischen den USA bzw. Kanada und der EU bestehen, zu beseitigen.
Wo liegen die Probleme?
1. Florierender Handel durch Senkung von Standards?
TTIP und CETA sollen den transatlantischen Handel vereinfachen, indem unterschiedliche Standards in der EU und den USA bzw. Kanada harmonisiert werden. Die Gefahr dabei ist, dass sensible Standards im Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz auf diese Weise herabgesetzt und ausgehöhlt werden.
Wenn derart verschiedene Standards gegenseitig anerkannt werden, wird sich im freien Wettbewerb der jeweils kostengünstigere – und zugleich für Bürgerinnen und Bürger sowie die Umwelt schädlichste – Standard durchsetzen, auf beiden Seiten des Atlantiks.
2. Bei Umweltschutz verklagt?
TTIP und CETA sehen ein Investor-Staat-Klagerecht (ISDS) vor. „Unwirtschaftliche“ Massnahmen, wie etwa strengere Auflagen für den Klimaschutz, drohen Profitinteressen von einzelnen Konzernen zum Opfer zu fallen:
ISDS ermöglicht ausländischen Konzernen, nationales Recht zu umgehen und einen Staat vor privaten Schiedsstellen auf Schadensersatz zu verklagen, wenn sie ihre Profite durch neue Gesetze geschmälert sehen. Dadurch können Regierungen in ihrem Regulierungsspielraum empfindlich beschnitten werden. Bereits jetzt gibt es zahlreiche Fälle, in denen Konzerne eine staatliche Massnahme mittels ISDS angeklagt haben, obwohl diese dem öffentlichen Interesse diente oder in einem demokratischen Prozess entschieden wurde. So verklagt der Atomkraftwerkbetreiber Vattenfall derzeit Deutschland auf über drei Milliarden Euro, weil der Bundestag den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen hat. Da ISDS-Fälle die öffentlichen Haushalte mit hohen Summen belasten, führt teilweise bereits die Androhung einer Klage dazu, dass neue Gesetze zum Umwelt- und Gesundheitsschutz abgeschwächt oder gar nicht erst erlassen werden.
3. Gesetze werden mit dem Handelspartner abgestimmt, Parlamente unterlaufen
TTIP und CETA sollen eine dauerhafte regulatorische Kooperation zwischen den Vertragspartnern einführen. Das heißt konkret: Die EU und USA sowie die EU und Kanada wollen enger bei neuen Standards und Gesetzen zusammenarbeiten. Hierdurch können unliebsame Gesetze vom Handelspartner und von Konzernen ausgebremst werden:
Durch die sogenannte regulatorische Kooperation soll erreicht werden, dass bestehende und geplante Gesetze den transatlantischen Austausch von Waren so wenig wie möglich erschweren. Damit neue Gesetze gar nicht erst zu einem angeblichen Handelshemmnis werden, schlägt die Europäische Kommission für TTIP vor, dass der Handelspartner schon frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess einbezogen werden muss. Auch private Akteure wie Unternehmen sollen bei vielen Gesetzesvorhaben verpflichtend konsultiert werden. Das würde dazu führen, dass Gesetze zukünftig erst mit dem Handelspartner sowie privaten Unternehmen auf „Handelsverträglichkeit“ abgestimmt werden, bevor sie ein Parlament zu Gesicht bekommt. Gesetze zum Schutz von Mensch und Umwelt können so leicht abgeschwächt oder verhindert werden.
„Wer die Saat hat, hat das Sagen“
Ein alter Bauernspruch sagt: „Wer die Saat hat, hat das Sagen“. Er passt auch in die heutige Zeit, in der die zehn grössten Saatgutkonzerne bereits Dreiviertel des kommerziellen weltweiten Saatgutmarktes kontrollieren. Sie sind es, die zunehmend bestimmen, was angebaut wird, was wir essen und wie viel wir dafür zu bezahlen haben. Während früher Bäuerinnen und Bauern einen Teil ihres geernteten Saatgutes zurück behielten, um es im nächsten Jahr wieder auszusäen – auch der nachbarliche Tausch war verbreitet – stellt Saatgut heute ein Betriebsmittel dar, das jährlich neu gekauft werden muss. Der Nachbau ist bei sortengeschützten Sorten zwar theoretisch noch erlaubt – erst in wenigen Ländern wie Deutschland sind so genannte Nachbaugebühren zu entrichten – ; bei patentgeschütztem Saatgut ist er dagegen grundsätzlich verboten. Und gerade die Patentierung, die immer absurdere Aussmasse annimmt, ist es, die die freie Verfügbarkeit von Saatgut, ohne die es keine unabhängige Züchtung und schon gar keine bäuerliche Saatgutarbeit geben kann, immer weiter einschränkt.
Präzedenzfälle: Brokkoli- und Tomatenpatent
Patente werden längst nicht mehr nur auf eindeutig technische Erfindungen erteilt. Im März 2015 wurde über zwei Patent-Präzedenzfälle entschieden, die die konventionelle Züchtung betreffen: das Brokkoli- und das Tomaten-Patent. Es hätte kaum schlimmer kommen können, denn die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) hat eine völlig inakzeptable Auslegung der Patentgesetze bestätigt: Einerseits dürfen die Verfahren der konventionellen Züchtung nicht patentiert werden. Andererseits soll dies nicht für die Pflanzen gelten, die mit eben diesen Verfahren entwickelt wurden. Dabei verbietet das Patentrecht im Europäischen Patentübereinkommen eigentlich die Patentierung von „Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologischen Verfahren zur Züchtung von Pflanzen“ weil es sich hierbei gar nicht um technische Erfindungen, sondern um vom Menschen gesteuerte biologische Prozesse handelt. Doch inzwischen, so scheint es, ist den grossen Unternehmen in ihrer Jagd nach noch mehr Patenten (also Profit) jedes Mittel recht (und das EPA unterstützt sie dabei): Wenn Patente angemeldet werden, die alle Pflanzen mit bestimmten Merkmalen umfassen und zudem alle Verfahren zu ihrer Herstellung beanspruchen, die theoretisch infrage kommen, hat das Patent die besten Chancen, erteilt zu werden. Je umfangreicher die Ansprüche und je genereller sie formuliert sind, desto höher ist also die Wahrscheinlichkeit, dass das Patent erteilt wird. Die Patentanmelder müssen lediglich darauf achten, in den Ansprüchen nicht ausdrücklich „Pflanzensorten“ und „im Wesentlichen biologische Verfahren“ zu beanspruchen, um dem Wortlaut der Gesetze Genüge zu tun. Tatsächlich umfasst ein derartiges Patent aber sowohl alle Pflanzensorten als auch alle im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung; die gesetzlich festgeschriebenen Verbote sind also wertlos.
Warum und für wen ist diese Entwicklung problematisch?
Patente fördern die weitere Marktkonzentration und garantieren einzelnen Unternehmen Monopolrechte, die sie z. B. in Form von hohen Saatgut- und Lebensmittelpreisen nur zu gerne ausnutzen. Nicht nur für bestimmte Regionen oder Wirtschaftsbereiche ist dies ein Problem; gefährdet wird die Erhaltung der agrarischen Vielfalt sowie deren züchterische Anpassungsfähigkeit bei der Erzeugung von Lebensmitteln in Zeiten des Klimawandels. Dadurch stehen sowohl die globale Nahrungssicherheit als auch die regionale Ernährungssouveränität auf dem Spiel.
Die Erhaltung und Förderung einer dezentralen bäuerlichen Saatgutarbeit, für die sich der Verein Gen Au-Rheinau seit vielen Jahren einsetzt, erscheint vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen wichtiger und dringlicher denn je.